Von der reaktiven
zur proaktiven Einrichtung:
Vorsitzender Dr. Rainer Hess
über Ist und Soll der
Aufgabenstellungen des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland: Der G-BA bestimmt mit seinen Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte, indem er festlegt, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auch Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich zählen zum Aufgabenbereich des G-BA.
Wohin entwickelt sich unter veränderten Rahmenbedingungen das einflussreiche Gremium mit Sitz in Berlin? Wie sehen die nächsten Ziele und Herausforderungen aus? Michael Reiter im Gespräch mit Dr. Rainer Hess, dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA.

Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kostenträger Entscheiderbrief:
Wo sehen Sie den Auftrag des G-BA im Hinblick auf den Zugang der Patienten zur Versorgung?
Dr. Rainer Hess: Das Aufgabenspektrum des G-BA ist sehr breit, denn er hat sowohl eine Bewertungskompetenz für neue als auch für bereits länger etablierte Methoden. Sein Einfluss im Kontext des Zugangs zur Leistungserbringung hingegen ist eingeschränkt. Die Zuständigkeiten umfassen in diesem Bereich insbesondere Disease-Management-Programme (DMP), etwa für Diabetes-Erkrankungen. Darüber hinaus ist die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V zu nennen und indirekt beeinflusst die Mindestmengenregelung nach § 137 SGB V den Zugang zu bestimmten Leistungen..
Wie war bisher der Einfluss Ihrer Einrichtung auf die Versorgungsstrategien?
Dr. Hess: Bisher war dieser Einfluss eher gering. So sind die hausarztzentrierte, die facharztzentrierte und die integrierte Versorgung durch den G-BA nicht beeinflussbar. Bei diesen Bereichen geht es um Leistungserbringerrecht. Auch Wahltarife und Selektivverträge fallen nicht in die Kompetenz des G-BA.
Inwiefern haben sich die Rahmenbedingungen in der letzten Zeit verändert?
Dr. Hess: Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang besonders der § 116b SGB V. Die Umsetzung der ambulanten Versorgung im Krankenhaus funktionierte bislang nur unzureichend, und die Zulassung durch die zuständigen Landesplanungsbehörden führte mitunter zu Rechtsstreiten. Der G-BA ist nun durch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) beauftragt, den neuen Bereich der spezialärztlichen Versorgung zu regeln. Im Laufe des Jahres werden dafür neue Richtlinien erarbeitet. Auch bezüglich der Chronikerprogramme erfolgen künftig rechtsverbindliche Festlegungen durch den G-BA, nachdem bislang lediglich Empfehlungen zur Aktualisierung der DMP an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgegeben wurden. Die bislang verabschiedeten Empfehlungen werden n Kürze in verbindliche Richtlinien überführt.
Welchen Einfluss haben die gesetzlichen Veränderungen auf das künftige Vorgehen, wie wird dieses konkret aussehen?
Dr. Hess: Der G-BA wird den § 116b völlig neu ausgestalten. Darüber hinaus wird der G-BA Richtlinien zur studienbegleiteten Erprobung von Methoden und Medizinprodukten erarbeiten, wie es der neue § 137c und e SGB V vorsieht. Auch diese Verfahren bringen für den G-BA neue Abläufe mit sich. Die Mindestmengen sind ja derzeit noch Gegenstand von gerichtlichen Überprüfungen, deren Ausgang abgewartet werden muss.
Welche Reaktionen auf diese neuen Tätigkeitsfelder des G-BA erwarten Sie von den jeweiligen Akteuren im Gesundheitswesen. Wie positionieren sich Ihre Träger hierzu?
Dr. Hess: Die gesetzlichen Neuregelungen und neuen Aufgaben werden von den Trägern akzeptiert und begrüßt. Die Verfahrens- und Geschäftsordnung müssen noch in gemeinsamen Anstrengungen an die inhaltlichen und formalen Neuerungen angepasst werden.
Welche Entwicklungen in der Versorgung würden Sie für Patienten aus Sicht von Public Health langfristig als zielführend betrachten? Welchen Beitrag kann der G-BA hierbei leisten?
Dr. Hess: Ich gebe Ihnen darauf meine persönliche Antwort. Sie ist perspektivisch und langfristig: Die gesamte Arbeit des G-BA sollte sich aus meiner Sicht langfristig viel stärker an Versorgungsproblemen ausrichten. Wie ist beispielsweise der Stand der Versorgung von Patienten mit Depressionen in Deutschland? Mit Hilfe von breitgefächerten Analysen sollte der G-BA Lösungen erarbeiten und deren Umsetzung voranbringen. Schließlich erfordert etwa das genannte Beispiel der Depression ein abgestimmtes evidenzbasiertes Versorgungskonzept, das die Arzneimitteltherapie und die Psychotherapie einbezieht. Dieses Vorgehen wäre wesentlich aktiver, bislang ist die vorherrschende Arbeitsweise des G-BA reaktiv – er wird auf Antrag tätig. Das G-BA-Plenum hat solchen Ansätzen bisher nicht zugestimmt. Hier spielen meines Erachtens Berührungsängste eine Rolle, und vielleicht auch die Befürchtung, dass Schwachstellen aufgezeigt werden könnten sowie Probleme, die der G-BA nicht lösen kann, weil er die erforderlichen Zuständigkeiten nicht hat. Qualifizierungsfragen beim medizinischen und pflegerischen Personal sind hier ein Beispiel.
Allerdings könnte man bei solchen Hürden an die entsprechenden Akteure herantreten und sie zum Handeln bewegen. Die Gesamtverantwortung für eine angemessene Gesundheitsversorgung ist hier die Herausforderung, die der G-BA annehmen sollte – allerdings erst, sobald die neuen gesetzlichen Aufgaben umgesetzt sind.
www.g-ba.de